"Abschirmsysteme" handelt, die sich technisch und metallurgisch deutlich unterscheiden, auch wenn "die unterschiedlichen Eigenschaften durch unterschiedliche technische Lösungen" dann wieder "ausgeglichen" bzw. funktionell einander angenähert werden (Expertise, S. 15). Auch der Umstand, dass die Klägerin "Vergleichsmessungen verschiedener EMF-Abschirmplatten und Systeme, am Prüfsimulator bzw. an NS-Verteilung" durchgeführt hat (bekl. act. 2 und 3), spricht dafür, dass auch die Klägerin letztlich von unterschiedlich gearteten Produkten ausgeht (zumal die Messergebnisse nach Darstellung der Klägerin erhebliche Unterschiede zeigen).