Replik, Ziff. 9), die während der Zusammenarbeit mit der Klägerin erlangten Produkte- und Produktionskenntnisse zu eigenen Zwecken verwende und im Wettbewerb gezielt und irreführend gegen die Klägerin einsetze (Klage, Ziff. 6, 10; Replik, Ziff. 9), die Leistungen der Klägerin durch unrichtige und irreführende Äusserungen herabsetze (Klage, Ziff. 7 f., 10; Replik, Ziff. 9., 13 ff.) und mit eigenen Produkten ("P. B.") "… für die von der Klägerin zum Patent angemeldete Transformatorenabschirmung "T. M." warb" (Klage, Ziff. 6).