1. Die Klägerin wirft der Beklagten Vertragsverletzung durch Verstoss gegen das Konkurrenzverbot sowie unlauteren Wettbewerb vor. Sie behauptet namentlich, die Beklagte vertreibe "Vertragsgeräte" im Sinne der Konkurrenzklausel in Ziff. 12 des Handelsvertrages (Replik, Ziff. 5). Unlauteren Wettbewerb erblickt sie darin, dass die Beklagte mit z. T. identischen Unterlagen (Produktbeschriebe, Referenzlisten) wie die Klägerin aufgetreten sei (Klage, Ziff. 6; Replik, Ziff. 9), die während der Zusammenarbeit mit der Klägerin erlangten Produkte- und Produktionskenntnisse zu eigenen Zwecken verwende und im Wettbewerb gezielt und irreführend gegen die Klägerin einsetze (Klage, Ziff. 6, 10;