9. Anlässlich einer am 20. April 2005 durchgeführten Referentenaudienz konnte keine Einigung gefunden werden. In der Folge einigten sich die Parteien auf die Einholung einer Kurzexpertise aufgrund eines unter Mitwirkung der Parteien erarbeiteten Fragenkatalogs bei Dr. G. K. Der vom 24. November datierende Bericht des Experten wurde den Parteien zugestellt. Die Klägerin hat innert angesetzter Frist zwei Ergänzungsfragen gestellt. Die Beklagte liess sich nicht vernehmen. Am 25. April 2006 fand die mündliche Hauptverhandlung statt, an welcher die Parteien an ihren Anträgen festhielten. II.