Die Beklagte hat dieses Angebot nicht wahrgenommen, sondern sich gegenüber der Klägerin - wie bereits erwähnt - vielmehr auf den Standpunkt gestellt, sie habe nur als Vermittlerin fungiert, weshalb sie nicht hafte (kläg. act. 26). Macht sie heute geltend, es habe nie eine gemeinsame Schadensfeststellung - wie sie die CMR voraussetze - stattgefunden, so ist dieser Einwand aufgrund der Umstände nicht zu hören.