rechtsgültige, für die betreffende Firma bindende Unterschrift. Diesbezüglich habe die Klage nichts substantiiert bzw. bewiesen. In international tätigen grossen Handelsgesellschaften u.a. Versicherungsgesellschaften gebe es grundsätzlich keine Einzelunterschriften mehr. Die Klägerin präsentiere weder einen HR-Auszug noch eine "resolution of the board" oder ähnliches, wonach der Unterzeichner Einzelunterschrift hätte. Zudem trenne der Text dieser angeblichen Zession zwischen dem Anspruch einerseits und der Berechtigung diesen in ihrem eigenen Namen geltend zu machen andererseits.