© Kanton St.Gallen 2025 Seite 25/51 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Transportteilstrecke Bazargan / Kermanshah - als vom CMR-Recht zumindest bei der Fixkostenspedition ebenfalls erfasster Nachlauf der internationalen Transportstrecke (Fremuth / Thume, a.a.O., N 8 zu Art. 1 CMR) - im Zeitpunkt der Übergabe des beschädigten Transportgutes an die F. in Bazargan noch gar nicht durchgeführt worden war, kann die Übergabe des Transportgutes an die F. schon allein deshalb keine Ablieferung an die eigentliche Empfängerin des internationalen Transportvertrages sein.