Für die oberste Transportvertragsebene (zwischen Verkäuferin, Beklagter und Käuferin als begünstigter Dritter) liegt neben der Freight Invoice und dem FBL kein schriftliches Vertragsdokument i.S. eines CMR-Frachtbriefes im Recht. Dies ist jedoch auch nicht konstitutive Voraussetzung für die Geltung der CMR auf dieser obersten internationalen Transportvertragsebene. Mittels der Freight Invoice der Beklagten ist jedenfalls der Beweis erbracht, dass die Beklagte als Hauptfrachtführerin bzw. Fixkostenspediteurin die Verantwortung für den ganzen Transport Uzwil / Braunschweig / Dortmund bis Kermanshah (Iran) übernommen hat (kläg. act. 10). Nachdem die letzte