Die Bank Mellat, welche unter der Rubrik "consigned to order of" aufgeführt ist, ist nicht eigentliche Empfängerin der Ware auf der Ebene des Transportvertrages, sondern lediglich des FBL. Da die Auslösung des Frachtguts bei der F. lediglich durch die Vorweisung dieses FBL möglich war, konnte die Bank Mellat dadurch verhindern, dass die Käuferin und eigentliche Empfängerin auf der Ebene des Transportvertrages die Ware beim Empfangsspediteur auslösen konnte, bevor sie den von der Bank Mellat akkreditierten Betrag bezahlt bzw. sichergestellt hatte. Zwar erhielt die Bank Mellat durch den Besitz