O., N 3 zu Vorbemerkungen vor Art. 17 CMR). Wenn das Frachtgut mit Wissen des Fixkostenspediteurs - aufgrund der Vereinbarung der Incotermklausel CPT zwischen dem Verkäufer und dem Verkäufer - auf Gefahr des Empfängers (Käufers) reist, muss der Empfänger als begünstigter Dritter spätestens dann aktivlegitimiert sein, wenn er die Verfügungsbefugnis über das Transportgut erlangt hat. Im Zeitpunkt der Zession (16. März 2002) hatte die Käuferin vorliegend unbestrittenermassen die Verfügungsberechtigung am Transportgut erlangt. Aktivlegitimiert ist damit nicht nur der Absender als eigentlicher Vertragspartner des Frachtführers, sondern auch der Empfänger.