6 /6a) berufe, gehe klar die Bank Mellat und aus den CMR-Frachtbriefen klar die F. als Empfängerin hervor. Für beide Gesellschaften werde eine rechtsgültige Abtretung an die Klägerin © Kanton St.Gallen 2025 Seite 22/51 Publikationsplattform St.Galler Gerichte