6. a) Die Beklagte behauptet, die Aktivlegitimation zur Geltendmachung der Ansprüche stehe nach CMR ausschliesslich dem Empfänger zu. Damit stelle sich die Frage, wer der Empfänger sei. Die Empfängerin der Waren gemäss dem CMR-Frachtbrief sei klar die F. (kläg. act. 7 = bekl. act. 3). Es sei allgemein bekannt, dass der Empfänger nicht der Käufer der Ware sein müsse. Im vorliegenden Fall sei die genannte iranische Transportgesellschaft bewusst als Empfängerin vereinbart worden, insbesondere weil Transporte in den Iran wegen der Verzollungsmodalitäten einen lokalen Transporteur erforderten (vgl. Klageantwort, S. 16, Ziff.