Alle weiteren Haftungstatbestände für mittelbare Schäden, z.B. wegen nicht ordnungsgemässer Ausführung, d.h. Schlechterfüllung des Beförderungsvertrages, sind der CMR fremd. Die CMR enthält also keine abschliessende Regelung der Haftung für sämtliche Schäden, die nach Abschluss und © Kanton St.Gallen 2025 Seite 19/51 Publikationsplattform St.Galler Gerichte