Mithin bestanden vorliegend die Verpflichtungen der Beklagten nicht nur gegenüber der Absenderin, sondern de jure auch gegenüber der Käuferin (und Empfängerin) der Ware, welche wiederum behauptet, ihre Rechte aus dem Transportvertrag rechtsgültig an die Klägerin abgetreten zu haben. Dies ist insbesondere bei Vereinbarung der Incoterm-Klausel CPT von grosser Bedeutung, da - auf der Kaufvertragsebene - die Gefahr für Leistungsstörungen auf dem Transportweg der Ware allein der begünstigte Empfänger zu tragen hat und damit auch für den Frachtführer erkennbar derjenige sein wird, der sich im Schadensfall an ihn halten wird.