Auf die Frage, ob es im hier möglicherweise ergänzend anwendbaren holländischen Recht den Begriff der Fixkostenspedition gibt und welchen Einfluss dies nach holländischer Rechtsauffassung auf die Anwendung der CMR hätte - insoweit sollen die Ansichten geteilt sein (vgl. Koller, Art. 1 CMR Rdn. 2) - kommt es daher nach vorstehendem nicht mehr an" (vgl. Urteil des OLG Hamm vom 14. Juni 1999; S. 4, Erw. I.1.b.). Das Handelsgericht folgt dieser autonomen Auslegung, womit der Beklagten - auch unter diesem Aspekt - Frachtführerstellung zukommt. d) Weiter lässt die Beklagte einwenden: