vgl. dazu auch Fremuth / Thume, Frachtrecht, 1996, Art. 1 CMR Rdn. 5, wonach in aller Regel die CMR gilt, wenn der Vertragspartner des Absenders auf eigene Rechnung handelt). Im deutschen und im österreichischen Recht ist es ohnehin so, dass auf den Fixkostenspediteur stets Frachtrecht Anwendung findet. Eine solche autonome © Kanton St.Gallen 2025 Seite 16/51 Publikationsplattform St.Galler Gerichte