Es besteht also bezüglich der AGB-SSV und bezüglich der Bestimmungen der SC-FBL über die Qualifikation eines Transportunternehmens, welches ein "Multimodal Transport Document" (i.c. FBL) ausstellt, zumindest insofern Übereinstimmung, als einem solchen Transportunternehmen die Stellung eines Frachtführers zukommt. Die Beklagte als (...) Transportunternehmen kann kaum behaupten, dass ihr nicht bekannt war, welche Verpflichtung sie mit ihrer Unterschrift auf dem FBL "as carrier" eingegangen ist. Sie hat sich darauf behaften zu lassen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 15/51 Publikationsplattform St.Galler Gerichte