© Kanton St.Gallen 2025 Seite 14/51 Publikationsplattform St.Galler Gerichte oben rechts auf kläg. act. 9). Auch die AGB-SSV (in Kraft seit 1.9.2001) halten unzweideutig fest, dass derjenige, welcher ein eigenes Transportdokument mit Auslieferungsverpflichtung ausstellt, als Frachtführer i.S. eines "carriers" zu gelten hat: Art. 2 AGB-SSV "1. Der Spediteur als Vermittler übt eine reine Vermittlungstätigkeit aus. Er schliesst auf Rechnung seines Auftraggebers mit Frachtführern, Spediteuren, Zollagenten, Lagerhaltern und anderen beteiligten Unterbeauftragten Verträge ab." 2. Der Spediteur als Frachtführer