ba) Das FBL ist ein Durchkonossement und als solches ein akkreditivfähiges Wertpapier. Es enthält eine Emfangsbekenntnis des Multimodalbeförderers (bezüglich des Transportguts), gleichzeitig ein Beförderungsversprechen und die Verpflichtung des Multimodalbeförderers, das Gut (nur) an den durch das FBL legitimierten Empfänger auszuliefern. M.a.W. der Käufer kann ohne Vorweisung dieses FBL beim letzten Frachtführer in der Transportkette die Ware nicht in Empfang nehmen (Fremuth / Thume, a.a.O., N 9 zu § 408 HGB). Auf der Rückseite des FBL ist als Bestandteil der SC-FBL unter dem Titel "Definitions" festgehalten: