9. a) Nach Abschluss des ersten Schriftenwechsels (Vorliegen der Klageschrift / Klageantwort) fand zwischen den Parteien unter Vorsitz des Handelsgerichtspräsidenten und im Beisein der Gerichtsschreiberin am 4. Juni 2004 eine Vorbereitungsverhandlung statt, in deren Rahmen - nachdem die Gerichtsdelegation die Parteien über ihre vorläufige rechtliche Einschätzung der Streitsache informiert hatte - auch über eine mögliche einvernehmliche Streitbeilegung gesprochen wurde.