Mit Telefax vom 7. November 2001 informierte die Beklagte ihrerseits ihren CMR-Versicherer (G.), wobei festgestellt wurde, die Forderung sei noch nicht bekannt; diese werde nach Ankunft (der Ware) durch die Monteure der Verkäuferin festgestellt (kläg. act. 18). Diese Inspektion im Beisein mehrerer Mitglieder der iranischen Zollbehörden, mehreren Delegierten der Versicherungsgesellschaft, sowie von drei Vertretern der Käuferin sowie von P. N. von der Verkäuferin, erfolgte dann auch am 18. und 20. November 2001 (kläg. act. 19 - 21; vgl. aber auch kläg. act. 25 und bekl.