4 hervor). Der zu transportierende Kaufgegenstand wurde insgesamt auf drei Lkws geladen, wovon der Lkw der C., der am 25. Oktober 2001 ab Märstätten abging (bekl. act. 4), auf der Strecke Schweiz-Iran, in Bulgarien, am 29. Oktober 2001, 20:30 h verunfallte (kläg. act. 11/11a; 12/12a). Nach Aufnahme eines Unfallrapports durch die lokale Polizei (kläg. act. 11/11a und 12/12a) wurde das Transportgut - da der gekippte Lkw-Anhänger beschädigt war - ohne Rücksprache mit B. oder der Beklagten auf einen anderen Lkw umgeladen. C. verpflichtete daraufhin ihrerseits die lokale Transportfirma D. (...) als Unterunterunterfrachtführerin (Lkw-Nr.