1. a) Die Bühler AG mit Domizil in Uzwil (SG / CH) (nachfolgend Verkäuferin) hatte mit der iranischen Agro-Industrial and Vegetable Oil Treatment Complex Co. of Kermanshah Mahidasht (kurz: A.I.V.O.M. Co.) mit Domizil in Kermanshah, Iran (nachfolgend Käuferin) einen Kaufvertrag über "some machines and equipment for oil seed preparation" geschlossen (kläg. act. 1/1a). Die Verkäuferin hatte gemäss den vertraglichen Vereinbarungen (vereinbart war die Incotermklausel CPT) den Transport des Kaufgegenstandes zum Käufer im Iran zwar zu organisieren, das Transportgut wurde jedoch auf Gefahr und auf Kosten der Käuferin transportiert. Die Transportkosten waren im Kaufpreis eingerechnet.