© Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte – die Klägerin auf Grund des Pre-Purchase Berichts noch keine Kenntnis von den Kosten haben konnte, die bis zur endgültigen Flugtauglichkeit und Flugbewilligung nötig werden; – die Klägerin aus diesen Gründen wusste bzw. wissen musste, dass der Pre Buy Bericht keine hinreichende Grundlage für einen Kaufentscheid darstellen konnte, womit dieser, auch wenn dieser mangelhaft gewesen wäre, nicht adäquat kausal den geltend gemachten Schaden hätte verursachen können.