Schliesslich steht auch die in der Offerte genannte Rücktrittsklausel im Widerspruch zur Behauptung der Klägerin, wonach der Pre Buy Report sie veranlasst habe, das Flugzeug zu kaufen. Offensichtlich genügte ihr der Bericht nicht als Grundlage für den Kaufentscheid, weshalb sie zunächst beabsichtigt hatte, den Preis noch von einer weiteren Prüfung (Check) abhängig zu machen. Nur weil sie erkannt hatte, dass sie trotz Pre Buy Bericht (kläg.act. 8) noch zu wenig über den Zustand des Flugzeuges wusste, nahm sie die Rücktrittsklausel in ihre Kaufofferte auf. d) Zusammenfassend ist festzuhalten, dass