Sie werde eine Anzahlung von USD 20'000.-- sofort leisten, jedoch vom Vertrag zurücktreten, wenn es nicht gelinge, das Flugzeug überflugtauglich zu machen. Auf Grund dieser Offerte steht fest, dass die Klägerin nach Vorliegen des Berichts der Beklagten vor Abschluss des Kaufvertrags Zweifel hatte, ob das Flugzeug überhaupt auch nur überflugtauglich gemacht werden könne. Damit widerspricht sie ihrer Behauptung, sie habe den Pre Buy Bericht der Beklagten so verstanden, dass das Flugzeug in einem sehr guten Zustand sei (Klage S. 5).