Davon hingen unter Umständen weitere Mehrkosten ab. Mit Schreiben vom 7. Februar 2001 teilte die Klägerin der Beklagten mit, dass ihre Bank für die Finanzierungszusage einen Kostenvorschlag eines luftfahrtechnischen Betriebes (LTB) verlange bis zur Wiederherstellung der Flugfähigkeit (Überflug der DC-3 zum LTB) sowie bis zur Musterzulassung mit