hervor, dass nicht nur der Zustand des Flugzeuges für den Kauf entscheidend war, sondern dass vorher noch weitere „Problemfelder“ zu klären waren (kläg.act. 10). Insbesondere war abzuklären, ob für die gewünschte Zulassung in Deutschland Forderungen bezüglich Brandschutz und andere Sicherheitsvorschriften nach neustem Stand der JAR-Vorschriften zu erfüllen waren. Davon hingen unter Umständen weitere Mehrkosten ab.