8), der nur auf der visuellen Prüfung basierte, ohne die angekündigte Offerte und ohne Kostenvoranschlag noch nicht kaufentscheidend sein konnte, was für die Klägerin erkennbar war bzw. sein musste. Es ist gerichtsnotorisch, dass der Entscheid betreffend Kauf eines Oldtimers (sei es ein Flugzeug oder sei es ein anderes Fahrzeug) weniger vom Ankaufspreis abhängig ist, als von den Investitionen, die getätigt werden müssen, damit der Oldtimer wieder funktionstüchtig ist und die notwendigen behördlichen Bewilligungen erhält.