Wenn aber bereits jene Kosten noch nicht feststanden, durfte die Klägerin umso weniger davon ausgehen, dass die Kosten für eine umfassende Beurteilung der DC-3 und die allfälligen Instandstellungskosten bereits feststanden. Die Beklagte hatte dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie, nachdem sie der Klägerin den Pre Buy Inspection Report zugestellt hatte, in den nächsten Tagen ein Angebot machen werde, was die nächsten einzuleitenden Arbeiten kosten werden (kläg.act. 8, 9). Ob die Klägerin gestützt darauf mit der Beklagten einen (Werk-)Vertrag abschliessen wollte, wonach diese das Flugzeug für den Überflug herzurichten hatte, war noch offen.