Wenn die Klägerin, wie sie insbesondere an Schranken behauptete, über diesen nicht verfügt haben sollte, hätte sie spätestens mit dem Erhalt des Reports der Beklagten von dessen Existenz Kenntnis erhalten und hätte diesen von der Beklagten verlangen können. Der Final Report von 1997 dokumentierte nun aber ebenfalls im Einzelnen, dass sich die DC-3 nicht in gutem Zustand befand und viele Reparaturarbeiten notwendig waren (kläg.act. 7).