Die Klägerin hat sich die Sachkenntnis ihrer Mitarbeiter, insbesondere von M. H. und S. W. anrechnen zu lassen. Des Weitern ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Klägerin um ein lizenziertes Flugfahrtunternehmen handelt, das Fracht und Personen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte befördern darf und damit in rechtlicher wie auch technischer Hinsicht über Spezialkenntnisse im Bereich des Flugwesens verfügen muss.