Die Beklagte hält indessen fest, dass eine Pre-Purchase Inspection (immer) in drei Etappen abgewickelt werden müsse (Klageantwort S. 9 ff.; Duplik S. 5f.). Eine Pre Buy Inspection sei „eine umfassende Untersuchung des Flugzeuges, wobei eine visuelle Begutachtung nicht genügt, sondern eine weitgehende Zerlegung des Flugzeuges nötig ist“ (Klageantwort S. 9). Die Klägerin habe ihr aber erst den Auftrag für die erste Phase, d.h. für eine visuelle Begutachtung, erteilt, um die Tauglichkeit des Flugzeugs für einen Überflug nach Z. zu überprüfen.