b) Das vorliegend zwischen den Parteien zustande gekommene Vertragsverhältnis (Inspektion der DC-3 in Brüssel an einem Tag) ist im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung als Auftrag (Art. 394 ff. OR) zu qualifizieren. Erst wenn sich die Klägerin auf Grund des ausgeführten Auftrags (Pre-Purchase Inspection) zu einer © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte weitergehenden Inspektion oder zum Kauf des Flugzeugs entschlossen hätte, wäre unter Umständen mit der Beklagten ein Werkvertrag (Art. 363 ff. OR) für Reparatur- und Instandstellungsarbeiten abgeschlossen worden.