Gemäss dem erwähnten Kaufvertrag war der Kaufpreis von USD 100'000.-- in zwei Kaufraten zu zahlen: USD 20'000.-- waren vor der Durchführung eines Pre-Flight Checks zu bezahlen, die restlichen USD 80'000.-- vor dem Überflug in die Schweiz (kläg.act. 15 § 2). Gemäss den gemeinsamen Ausführungen der Parteien behielt sich die Klägerin den Rücktritt vom Kaufvertrag vor für den Fall, dass die DC-3 nicht mehr flugfähig gemacht werden kann; dabei sollte die erste Kaufpreisrate von USD 20'000.-- der P. S.A. verbleiben.