12). Die Klägerin schlug der P. S.A. mit Schreiben vom 27. März 2001 vor, dass sie, um den Überflug der Maschine in die Schweiz sicher zu stellen, berechtigt sein sollte, einen „preflight check (approx. 2 weeks)“ mit den notwendigen Reparaturen durchzuführen, wobei der Kaufvertrag annulliert und die Vorausleistung von USD 20'000.-- zurückbezahlt werden sollte, sofern es nicht gelingen sollte, bei der DC-3 die Flugtauglichkeit für den Überflug herzustellen (kläg.act. 13; vgl. kläg.act. 14). Gemäss dem erwähnten Kaufvertrag war der Kaufpreis von USD 100'000.-- in zwei Kaufraten zu zahlen: