Mit Schreiben vom 21. März 2001, d.h. vor Abschluss des Kaufvertrags, hatte die P. S.A. die Klägerin darauf hingewiesen, dass der Preis von USD 100'000.-- deshalb so tief sei, weil sie nicht die Zeit und die Erfahrung habe, ein solches Flugzeug zu betreiben und zu unterhalten (kläg.act. 12).