2. Die Klägerin legte nicht offen, wann sie mit der P. S.A. den Kaufvertrag über die DC-3 zum Preis von USD 100'000.--, zahlbar in zwei Raten, abgeschlossen hatte (kläg.act. 15). Mit Schreiben vom 21. März 2001, d.h. vor Abschluss des Kaufvertrags, hatte die P. S.A. die Klägerin darauf hingewiesen, dass der Preis von USD 100'000.-- deshalb so tief sei, weil sie nicht die Zeit und die Erfahrung habe, ein solches Flugzeug zu betreiben und zu unterhalten (kläg.act.