© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Arbeiten kosten werden“ (kläg.act. 9). Mit Schreiben vom 2. Februar 2001 ersuchte die Klägerin die Beklagte insbesondere um Mithilfe der Klägerin bei der „Frage nach dem Zielort des Überführungsfluges“ (kläg.act. 10; vgl. kläg.act. 11). Am 13. Februar 2001 stellte die Beklagte der Klägerin für den „DC-3 Befund in Brüssel“ vom 17. Januar 2001 eine Rechnung von insgesamt Fr. 2'716.-- zu, welche insbesondere die vereinbarte Tagespauschale von Fr. 1'150.- enthielt (bekl.act. 1).