Ende 2000 führte die Klägerin mit der P. S.A. mit Sitz in Belgien Verhandlungen über den Kauf einer Douglas DC-3, Baujahr 1943, welche in Brüssel stand. Die DC-3 war seit einigen Jahren nicht mehr inspiziert und nicht mehr geflogen worden. Vor dem Kauf der DC-3 behielt sich die Klägerin eine so genannte Pre-Purchase Inspection vor, d.h. die Prüfung des Zustands des Flugzeugs vor Abschluss des Kaufvertrags. Für die Vornahme dieser Prüfung nahm sie mit der Beklagten Kontakt auf. Mit Faxschreiben © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte