In Art. 22 des Spielervermittler-Reglements vom 10. Dezember 2000, welches die Tätigkeit von Spielervermittlern regelt, wird festgehalten, dass bei Streitigkeiten zwischen einem Verein und/oder einem zweiten Spielervermittler und einem Spielervermittler, die beim gleichen Verband registriert sind (nationale Streitigkeiten), der betroffene Verband zuständig ist (Abs. 1). Jede andere Beschwerde, die nicht unter Abs. 1 fällt, ist der Spielerstatut-Kommission der FIFA zu unterbreiten. Weiter sind die Beschwerden im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Spielervermittlers in schriftlicher Form an den zuständigen Nationalverband bzw. an die FIFA zu richten.