Das FIFA-Regelwerk kann insoweit den UNIDROIT Principles gleichgestellt werden, da es sowohl eine genügende innere Kohärenz als auch einen materiellen Gehalt aufweist, der dem Postulat der Einzelfallgerechtigkeit sicherlich Rechnung trägt. Zudem kann ihm auch "Transnationalität" zugeschrieben werden, da der FIFA weltweit nationale Verbände angehören, die Kraft ihrer Mitgliedschaft die Statuten, Reglemente und Entscheide der FIFA zu befolgen haben (Art. 10 Abs. 4 FIFA-Statuten). 3. Aufgrund dieser gültigen Rechtswahlvereinbarung hat das Handelsgericht St. Gallen grundsätzlich nicht nur schweizerisches Recht, sondern auch das FIFA-Regelwerk zu berücksichtigen.