© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/2 Publikationsplattform St.Galler Gerichte andererseits - in Anlehnung an Art. 3 IPRG - das Kriterium des Sachzusammenhangs heranzuziehen, dahingegen spielt das Kriterium der Zumutbarkeit oder Möglichkeit, in einem anderen Staat den Prozess zu führen, für diese Fallkonstellationen keine Rolle, da dieses Kriterium aufgrund des Vorrangs des Völkerrechts und der im Privatrecht zu respektierenden Privatautonomie dem überreinstimmenden Parteiwillen unterliegen muss. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/2