Urheberrechtsverstoss der Beklagten zu informieren, sondern die potentiellen Kunden der Parteien aus der Textilbranche über die Herkunft der Stoffe aufzuklären (Verhältnismäs-sigkeit). Zudem ist die Befugnis der Klägerin, das Urteil zu publizieren, in zeitlicher Hinsicht einzuschränken, indem eine Veröffentlichung innert drei Monaten nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils bei den genannten Publikationsorganen verlangt werden muss. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte