Zum gleichen Zeitpunkt hat die Klägerin in Präzisierung ihres Schreibens vom 27. Oktober 2003 separat detailliert mit Datum auszuweisen, welche der Aufträge, Lieferungen, Angebote und Werbeaktionen bis heute gemäss vorstehenden Ziff. 2 lit. a - d des Dispositivs unter Verwendung der Marke "C......" erfolgt sind. (...). © Kanton St.Gallen 2025 Seite 23/23