Der Aufbau eines Lagers sei aufgrund der geringen Stückzahl auszuschliessen. Wenn nun dieser Hauptabnehmer (W. AG) in einer aufwändigen und teuren Werbekampagne das Kommunikationsgerät "C...." in der Kalenderwoche 25/2003 (25. August - 31. August 2003) zum Verkauf anpreise, dann müsse nach allgemeiner Lebenserfahrung davon ausgegangen werden, dass die W. AG von der Klägerin zuvor eine Liefergarantie erhalten oder aber von der Klägerin mehr Geräte bezogen habe, als diese in ihren Stellungnahmen offenbarten.