seit dem 1. Januar 2001 geliefert oder angeboten wurden. Die Klägerin reichte daraufhin mit Eingabe vom 27. Oktober 2003 u.a. eine als Geschäftsgeheimnis deklarierte Liste ihrer Kunden und eine Aufstellung über den von ihr getragenen Entwicklungsaufwand in Zusammenhang mit der Entwicklung der klägerischen Combox (Fr. 3‘500.-- für Sitzungen und Spesen) ein.