Absatz bzw. den Gewinn der Klägerin auswirkten bzw. ausgewirkt hätten. Nachweislich habe die Markteinführung bereits ab 1998 begonnen (Klageantwortbeilage 4 von anfangs 1998 (= Entwurf Produktebeschrieb C..., dat. 2.2.1998) und nicht erst ab 2001. Der aktualisierte Aufwanderfassungsauszug des Beklagten ergebe für die Jahre 1997 bis 2000 insgesamt einen Werbe- und Marktbearbeitungsaufwand von insgesamt 345,5 h).