11. Sowohl wer in seinem Markenrecht als auch wer durch unlauteren Wettbewerb in seinen wirtschaftlichen Interessen verletzt wird, kann beim Richter u.a. beantragen, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/23 Publikationsplattform St.Galler Gerichte eine drohende Verletzung zu verbieten bzw. eine bestehende Verletzung zu beseitigen (Art. 55 Abs. 1 lit. a und b MSchG, Art. 9 Abs. 1 lit. a und b UWG).