d) Im Rahmen der Beantwortung der Ergänzungsfragen stellte der Experte fest, dass eine Nachentwicklung der Combox des Beklagten durch "reverse engineering" beim Vorliegen einer Combox des Beklagten absolut möglich sei, da der Schaltplan nicht übermässig komplex und die Platine nur einseitig mit Bauteilen bestückt sei. Ob eine solche Nachentwicklung mit oder ohne Verwendung geheimer Kenntnisse erfolgt sei, könne aus dem Endprodukt kaum erkannt werden. Die Verwertung geheimer, nicht allgemein zugänglicher Kenntnisse (z.B. Netzliste des Schaltplans) würde jedoch den Aufwand für die Nachentwicklung bedeutend verringern.